Welche Aufgaben übernehmen Hebammen?

 

Basis-Angebote:

  • Schwangerenvorsorge, Beratung und Hilfestellung
  • Geburtsvorbereitung
  • Geburtshilfe
  • Wochenbettbetreuung
  • Stillberatung 
  • Rückbildungsgymnastik 

 

Schwangerenvorsorge:

Hebammen führen selbstständig und eigenverantwortlich die Schwangeren-Vorsorgeuntersuchungen durch.
Sie beinhalten alle im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen außer Ultraschall.

Gleich zu Beginn wird Sie die Hebamme umfassend untersuchen: Sie misst die Herztöne des Babys, überprüft Ihre Blutwerte, ertastet die Lage und Größe Ihres Kindes, stellt Ihnen den Mutterpass sowie alle Bescheinigungen für die Krankenkasse und den Arbeitgeber aus, hat ausreichend Zeit für Gespräche und gibt praktische Tipps für den Alltag.

 

Zusätzlich zum Frauenarzt? Lediglich für die Ultraschalluntersuchungen müssen Sie zumeist Ihren Arzt aufsuchen. Entscheiden Sie, wo Sie sich besser aufgehoben fühlen, oder nutzen Sie einfach beide Angebote gleichzeitig.

 

Zusätzliche Beratung: Neben ihren klassischen Leistungen bieten viele Hebammen den von ihnen betreuten Frauen zusätzliche Betreuung an. Hierzu zählen u.a.:

  • Akupunktur
  • Naturheilkunde
  • autogenes Training
  • Ernährungsberatung
  • Homöopathie
  • psychologische Beratung

Erkundigen Sie sich, welche Zusatzleistungen Ihre Wunsch-Hebamme bietet – und ob diese mit Ihren Bedürfnissen übereinstimmen. 

 

Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und in besonderen Fällen:

Bei Schwangerschaftsbeschwerden kann Sie Ihre Hebamme auf Wunsch zu Hause besuchen. Schwangerschaftsbeschwerden können sich in vielfältiger Art äußern, wie z.B. Übelkeit, Unwohlsein und Schmerzen, Ängste und Nöte, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Auch der Verdacht auf vorzeitige Wehen, Blasensprung oder Geburtsbeginn sind Gründe für Hebammenhilfe.

Die Hebamme betreut Sie auch in besonderen Fällen, wie beispielsweise bei Fehl- und Totgeburten, bei krank geborenen Kindern und/oder Kindern, die kurz nach der Geburt sterben. Ihre Hebamme wird Sie begleiten und auf Wunsch auch bei der Suche nach einer Selbsthilfegruppe unterstützen.

 

Geburtshilfe:

Geburtshilfe gehört zu den vorbehaltenen Tätigkeiten der Hebamme. Das heisst, eine Hebamme darf eigenständig, ohne Anwesenheit eines Arztes, ein Geburt leiten. Bei Komplikationen bzw. regelwidrigen Verläufen muss die Hebamme evtl. einen Arzt hinzuziehen. Jedoch darf kein Arzt eine Geburt ohne Hebamme leiten.

Hebammen leiten Geburten in Kliniken, im Geburtshaus oder zuhause.

 

Wochenbettbetreuung:

Unabhängig von der Art der Entbindung haben Sie Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt kann Sie die Hebamme täglich besuchen. Bis zur 8. Woche nach der Geburt werden weitere Besuche von der Krankenkasse übernommen. Auch nach dieser Zeit sind weitere Besuche zur Stillberatung oder bei Ernährungsproblemen des Säuglings auf Kosten der Krankenkasse möglich. Darüber hinaus werden weitere Besuche von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet sind (auch vom Haus- oder Kinderarzt). 

 

Besser zwei Hebammen: Hebammen arbeiten meist zusammen mit weiteren Kolleginnen in einer Praxisgemeinschaft. Der Vorteil: Werdende Mütter haben die  Möglichkeit, neben der eigenen noch weitere Hebammen kennenzulernen. So ist Ihnen die vertretende Hebamme nicht völlig fremd, falls die eigene einmal im Einsatz sein sollte.

 

 

Auch wenn Sie im Vorfeld alles bedacht haben: Quälen Sie sich nicht, wenn Sie mit Ihrer Hebamme doch nicht so klar kommen wie erwartet. Sprechen Sie mit der Hebamme. Vielleicht lässt sich ein kleines Missverständnis aus der Welt schaffen. Falls alles nichts hilft, scheuen Sie nicht davor zurück, notfalls eine andere Hebamme zu suchen.